Akustik und Video





Akustik auf Webseiten - sinnvoll oder störend?

Einige Unternehmen haben prägnante Jingles oder Melodien, welche von den Kunden direkt mit dem Unternehmen verbunden werden. Ein bekanntes Beispiel für eine deutsche Firma mit einem solch prägnanten Jingle ist beispielsweise die Deutsche Telekom. Mit Hilfe von fünf Tönen, mal härter mal weicher gespielt, ist ein kurzer Jingle mit hohem Wiedererkennungswert entstanden. Wenn ein Unternehmen über einen solchen Jingle oder eine Erkennungsmelodie verfügt bietet es sich an, dies auch auf der Website als Sounddatei zu nutzen.

Meist wird ein solcher Jingle mittels eines versteckten Flash-Film übermittelt. Vom Starten bis zum Abspielen des Jingles kann aufgrund der Ladezeit je nach Internetverbindung ein Zeitfenster von 5 bis 15 Sekunden entstehen. Diese Tatsache könnte Verwirrungen bei den Besuchern der Homepage nach sich ziehen.

Durch die Möglichkeit den Jingle manuell abspielen zu lassen gibt man dem Besucher die Möglichkeit den Jingle nach Bedarf anzuhören oder der auch abzustellen. Viele Internetuser empfinden eine ungefragt abgespielte musikalische Untermalung auf Webseiten als störend. Daher wird von einem automatischen Abspielen von längeren oder endlos Sounddateien dringend abgeraten.

Firmen, die nicht über einen solchen Jingle mit Wiedererkennungswert verfügen können dennoch die Möglichkeit nutzen, ihre Webseite mit akustischen Einflüssen zu unterstützen und sich dadurch gegebenenfalls von den Internetauftritten konkurrierender Firmen unterscheiden.

Problematisch ist dabei die Tatsache, dass nicht jeder mit diesem Jingle erreicht wird. Viele Menschen haben ihre Lautsprecherboxen ausgestellt, da sie nicht von Geräuschen aus dem Internet gestört werden möchten. Der Besucher einer Webpräsenz geht in erster Linie nicht davon aus, dass sie Tondateien enthalten könnte.

Videodateien

Möglich sind auch kleine Videodateien, welche mit einer Melodie eingeleitet werden. Videodateien sollten jedoch aufgrund der ansonsten unter Umständen zu langen Wartezeiten eher kurz gehalten werden. Empfehlenswert sind Videos mit einer maximalen Spieldauer von fünf Minuten.

Solche Videos können beispielsweise die Firma und deren Philosophie vorstellen, einen Einblick auf die Produktion geben oder praktische und informative Inhalte in Verbindung mit Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens vermitteln. Die Videos sollten dabei über eine hohe Auflösung und gute Soundqualitäten verfügen, um einen möglichst professionellen Eindruck zu hinterlassen.

Auch bei der Hinterlegung von Videodateien muss auf den urheberrechtlichen Schutz geachtet werden. Empfehlenswert sind daher immer entweder selbstgedrehte Videos oder die Beauftragung von professionellen Firmen, welche sich auf die Produktion von derartigen Videos spezialisiert haben.

Anstelle von Videos können Unternehmen auch mit speziellen Computerprogrammen kleinere Präsentationen mit Tabellen und anderem Anschauungsmaterial erstellen. Eine gesprochene Erklärung ist in solchen Fällen stets sinnvoll.

Generell gilt: Die Verwendung von Ton- und Videodateien auf Webseiten kann bei dem Besucher einer Homepage das Gefühl von Professionalität hinterlassen, zumindest wenn die Qualität stimmt. Minderwertig dargestellte Präsentationen oder schlecht bearbeitete Videodateien in minderwertigen Qualitäten vermitteln hingegen schnell einen unprofessionellen Eindruck. Wer Ton- und Videodateien auf seiner Webseite anbieten möchte, sollte daher stets auf einen möglichst hohen Qualitätsstandard achten, allerdings notwendige Ladezeiten beim Besucher nicht außer Acht lassen.

Zwar sind Ton- und Videodateien auf Webseiten bei weitem keine Pflicht und in manchen Branchen auch schwer bis gar nicht zu realisieren, dennoch sind sie in der heutigen Zeit keine Seltenheit mehr und sind ein Zeichen dafür, dass das entsprechende Unternehmen mit der Zeit geht.

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