Rechtliche Hinweise





Gesetzliche Vorgaben in Bezug auf den Domain-Namen

Da bestehende Marken geschützt werden sollen, kann nicht jede Firma einfach einen x-beliebigen Domainnamen wählen. Über die Registrierungsstelle Denic kann online überprüft werden, ob ein Domainname genutzt werden kann oder nicht, also technisch zur Verfügung steht. Bei einer Registrierung über die Denic oder auch einen Provider werden allerdings keine Markenrechte geprüft. Dies obliegt allein demjenigen, der eine Domain auf seinen Namen registrieren möchte. Generell sollte darauf verzichtet werden einen Domainnamen zu wählen, der Verwechslungen mit anderen Firmen verursacht oder Markennamen enthält.


Erstellung / Registrierung

Wer seine Website von einer Firma erstellen lässt, sollte sich eine Abtretungserklärung unterzeichnen lassen. Durch die Übertragung des uneingeschränkten urheberrechtlichen Nutzungsrechts wird derjenige, welche die Website anfertigen ließ, alleiniger Verfügungsberechtigter. Dadurch wird verhindert, dass die Agentur, welche die Website erstellt hat, Layout, Daten usw. weiterverkaufen kann.


Links

Wer auf seiner Webprasenz Links einbaut, wird für den Fall haftbar gemacht, dass er zum Zeitpunkt der Verlinkung von rechtswidrigen Inhalten auf den verlinkten Seiten Kenntnis hatte. Allgemeine Disclaimer schützen in solchen Fällen nicht. Daher sollte jeder genauestens prüfen, welche Seiten verlinkt werden können und welche nicht.


Bilder, Texte, Grafiken

Sowohl Bilder, als auch Grafiken und Texte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Generell gilt: Wenn der Urheber seine Erlaubnis dazu gegeben hat, das Bild, den Text oder die Grafik auf einer Website zu veröffentlichen, besteht keine Urheberrechtsverletzung. Ansonsten ist die Nutzung fremder Bilder und Texte immer ein Problem. Zwar spricht die Rechtsprechung immer von einer gewissen Schöpfungshöhe, allerdings fallen Bilder grundsätzlich unter das Urheberrecht und bei simplen Grafiken oder Texten liegt es oft im Auge des Betrachters, ob die Schöpfungshöhe im Sinne des Urheberrechts erreicht ist oder nicht. Fremde Texte sollten daher besser nicht veröffentlicht werden, Auszüge mit Quellenangabe sind allerdings kein Problem. Wer dennoch einen fremden Text, ein Bild oder eine Grafik auf seiner Webseite veröffentlichen möchte, sollte sich die Genehmigung vom Urheber einholen.


Datenschutz, Cookies

Da es eine gesetzliche Verpflichtung zur Angabe der Nutzung von Cookies gibt, sollte jede größere Website, vor allem mit Online-Shop, eine eigene Datenschutzerklärung besitzen. In dieser Datenschutzerklärung sollte angegeben werden, wofür und wie lange personenbezogene Daten gespeichert werden. Der Kunde sollte zusätzlich auch darüber informiert werden, ob Daten an Dritte weitergegeben werden und wenn ja zu welchem Zweck.

Preisangaben

Mit Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV) zum 01.01.2003 sind Betreiber von Online-Shops und Websites mit Kauf- und Bestellmöglichkeit gemäß § 1 Abs 2 PAngV verpflichtet ihre Kunden direkt und ohne Missverständniss darüber aufzuklären, dass die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle anderen Preisbestandteile im angegebenen Preis enthalten sind. Auf mögliche Versandkosten muss ebenfalls explizit hingewiesen werden.


Transparenz für Käufer

Um sich vor Abmahnungen und möglichen Bußgeldern zu schützen, empfiehlt es sich für Online-Shop-Besitzer dem Kunden eine transparente Preisangabe zu geben und bei allen Preisangaben (beispielsweise durch Verwendung eines Sternchens am Preis) klarzustellen, dass Versandkosten hinzukommen werden und die Mehrwertsteuer bereits erhalten ist.

Beispiel: "Der genannte Preis versteht sich ausschließlich bei Versandzustellung und zzgl. Versandkosten. Alle Preise inkl. MwSt."


Newsletter

Wer seine Kunden oder Interessenten regelmäßig über aktuelle Angebote via E-Mail informieren möchte, sollte das sogenannte "Double-Opt-In" Verfahren zur Anmeldung eines Newsletters nutzen. Bei diesem Verfahren meldet sich der Interessent auf der Webseite mit seiner E-Mailadresse zum Empfang der Newsletter an und muss dies anschließen mit einem an sein Postfach geschickten Link bestätigen. Dadurch verhindert man den Verdacht der unerlaubten Werbung (Spam), da es Unternehmen nur gestattet ist, Newsletter an bestehende Kunden zu versenden.


Gästebücher und Foren

Wer ein Gästebuch oder ein Forum auf seiner Webseite positionieren möchte, sollte seine Kunden und Interessenten vor der Nutzung auf bestimmte Nutzungsbedingungen hinweisen und sich dies von jedem bestätigen lassen. Hintergrund ist, dass der Betreiber einer Homepage sich strafbar macht, sofern ein Nutzer rechtswidrige Inhalte in Gästebüchern oder Foren verbreitet und der Betreiber der Webseite davon Kenntnis erhält. Solange der Betreiber der Homepage nichts von der rechtswidrigen Handlung weiß, kann er auch nicht dafür belangt werden. In den Nutzungsbedingungen sollten die Kunden und Interessenten jedoch explizit darauf hingewiesen werden, dass pornografische und gesetzwidrige Einträge zu unterlassen sind und vom Betreiber nach dem Entdecken unverzüglich gelöscht werden.


Fazit

Wer sich in Sachen Onlinerecht unschlüssig ist, ob er seine Website wie geplant veröffentlichen darf, sollte einen darauf spezialisierten Anwalt mit der Überprüfung beauftragen. Dies zieht zwar (meist einmalig,verhältnismäßig geringe) Kosten nach sich, schütz aber im Regelfall vor teuren Abmahnungen und Geldstrafen.

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